Die neue Bun­des­för­de­rung für effi­zi­en­te Gebäu­de (BEG) ist gestar­tet. Nach­dem die ers­ten Neue­run­gen des För­der­pro­gramms bereits Anfang des Jah­res im Kraft getre­ten sind, greift das För­der­pro­gramm seit 01.07.2021 nun voll­stän­dig. Was bedeu­tet das für Immo­bi­li­en­ei­gen­tü­mer? Ab jetzt kön­nen Sie die neu­en Förder­kredite und Zuschüs­se für einen Neu­bau, die Sanie­rung zum Effizienz­gebäude sowie ein­zel­ne ener­ge­ti­sche Maß­nah­men bean­tra­gen. Ihre För­der­mög­lich­kei­ten beim Immo­bi­li­en­bau im Überblick:

Zuschüsse bei Einzelmaßnahmen

Geför­dert wer­den Ein­zel­maß­nah­men an Bestands­im­mo­bi­li­en, wel­che die Ener­gie­ef­fi­zi­enz ver­bes­sern, z.B. Maßnahmen

  • an der Gebäu­de­hül­le, wie der Ein­bau ener­ge­ti­sche Fens­ter oder Türen, die Däm­mung der Außen­wän­de oder des Daches
  • an der Anlagen­tech­nik, wel­che bei­spiels­wei­se die Beleuch­tung, Raum­küh­lung, Lüf­tung oder Inves­ti­tio­nen in Effi­ci­en­cy Smart Home betreffen
  • zur effi­zi­en­ten Wär­me­er­zeu­gung, wie der Ein­bau von Gas-Hybrid-Anla­gen, inno­va­ti­ven Heiz­tech­ni­ken oder Solarthermie
  • zur Hei­zungs­op­ti­mie­rung, wie die Inte­gra­ti­on von Wär­me­spei­chern oder der Aus­tausch von Heizungspumpen
[siteorigin_widget class=“SiteOrigin_Widget_Image_Widget”][/siteorigin_widget]

Gebäu­de­hül­le

[siteorigin_widget class=“SiteOrigin_Widget_Image_Widget”][/siteorigin_widget]

Anlagen­tech­nik

[siteorigin_widget class=“SiteOrigin_Widget_Image_Widget”][/siteorigin_widget]

Wär­me­er­zeu­gung

[siteorigin_widget class=“SiteOrigin_Widget_Image_Widget”][/siteorigin_widget]

Hei­zungs­op­ti­mie­rung

Zuschüsse bei Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden

Abhän­gig von den jewei­li­gen Sanie­rungs­maß­nah­men kön­nen Sie sich über uns Zuschüs­se von bis zu 45 % sichern. Die Ein­hal­tung von Emis­si­ons­grenz­wer­ten für Fein­staub bringt Ihnen sogar einen Inno­va­ti­ons­bo­nus von wei­te­ren 5 % ein. Spre­chen Sie uns an – wir prü­fen, wel­che Zuschüs­se bei Ihrem Vor­ha­ben greifen.

[siteorigin_widget class=“SiteOrigin_Widget_Image_Widget”][/siteorigin_widget]

Kauf oder Neubau eines Effizienzgebäudes

Wie groß der Zuschuss für einen Neu­bau ist, hängt von der Netto­grund­fläche Ihrer Immo­bi­lie ab. Hier­bei gilt: bis zu 2.000 Euro Zuschuss pro m2 Nettogrundfläche.

Warum eine frühzeitige Finanzplanung wichtig ist

Bereits von Anfang an soll­ten Sie die Immo­bi­li­en­för­de­rung in Ihre Finanz­pla­nung ein­bin­den. Hier ist es umso wich­ti­ger, bereits vor Vor­ha­ben­be­ginn die Zuschuss­mög­lich­kei­ten von unse­ren Finan­zie­rungs­exper­ten prü­fen zu las­sen, und damit noch vor Beauf­tra­gung jeg­li­cher Bau­leis­tun­gen. Selbst beglei­ten­de Maß­nah­men wie Erd­ar­bei­ten am Grund­stück dür­fen Sie erst nach Antrag­stel­lung beginnen.

Erkun­di­gen Sie sich daher früh­zei­tig bei uns über die aktu­el­len För­der­be­din­gun­gen und Ihre Mög­lich­kei­ten beim Immo­bi­li­en­bau. Wir über­neh­men für Sie den gesam­ten Pro­zess der Antrags­stel­lung – digi­tal und effizient.

Nut­zen Sie jetzt Ihre Chan­ce auf Zuschüs­se und kon­tak­tie­ren Sie uns!