AGB

1. Präambel

(1) Die Fin­Match AG, Löf­fel­stra­ße 4, 70597 Stutt­gart (im Fol­gen­den „Platt­form­be­trei­ber“) stellt unter www.finmatch.de (im Fol­gen­den „Platt­form“) eine Kom­mu­ni­ka­ti­ons­platt­form (im Fol­gen­den „Platt­form“) bereit, auf der sich Unter­neh­men mit Finan­zie­rungs­be­darf (im Fol­gen­den „Unter­neh­men“) vor­stel­len und mit teil­neh­men­den Ban­ken und ande­ren Finanz­dienst­leis­tern (im Fol­gen­den „Finanz­dienst­leis­ter“) ver­net­zen können.


(2) Unter­neh­men und Finanz­dienst­leis­ter (im Fol­gen­den zusam­men­ge­fasst „Nut­zer“) kön­nen die Platt­form nach bestä­tig­ter Regis­trie­rung nut­zen. Die Unter­neh­men kön­nen ihren aktu­el­len Finan­zie­rungs­be­darf mit wei­te­ren von dem Unter­neh­men zur Ver­fü­gung gestell­ten Infor­ma­tio­nen (im Fol­gen­den „Unter­neh­mens­dar­stel­lung“) auf der Platt­form hin­ter­le­gen. Die­se Unter­neh­mens­dar­stel­lung wird dann den von dem Unter­neh­men ver­bind­lich aus­ge­wähl­ten Finanz­dienst­leis­tern aus einer Aus­wahl­lis­te (sog. Short List) auf der Platt­form zur Ver­fü­gung gestellt. Nach­fol­gend kön­nen die Finanz­dienst­leis­ter auf der Platt­form nach eige­nem Ermes­sen ent­spre­chen­de Finan­zie­rungs­an­ge­bo­te abgeben.


(3) Der Platt­form­be­trei­ber stellt die­se Platt­form nur zur Hin­ter­le­gung der Unter­neh­mens­dar­stel­lung, zur Ermög­li­chung der Ver­net­zung und zur Kom­mu­ni­ka­ti­on bzw. zur Abga­be etwa­iger Finan­zie­rungs­an­ge­bo­te zur Ver­fü­gung. Für die Beur­tei­lung, Zutei­lung oder Durch­füh­rung der Finan­zie­rung ist der Platt­form­be­trei­ber nicht ver­ant­wort­lich. Hier­für sind allein die Unter­neh­men bzw. die Finanz­dienst­leis­ter unter Zugrun­de­le­gung der Unter­neh­mens­dar­stel­lung, des Kre­dit­an­ge­bo­tes bzw. etwa­iger wei­ter­ge­hen­der Ver­ein­ba­run­gen verantwortlich.


(4) Der Platt­form­be­trei­ber hat das Ermes­sen über den Inhalt, das Erschei­nungs­bild, die Gestal­tung, die Funk­ti­ons­wei­se und alle ande­ren Merk­ma­le der Platt­form. Dies umfasst das Recht, den Inhalt, das Erschei­nungs­bild, die Gestal­tung, die Funk­ti­ons­wei­se sowie ande­re Merk­ma­le der Platt­form sowie ein­zel­ne Ele­men­te, Aspek­te, Tei­le oder Fea­tures jeder­zeit umzu­ge­stal­ten, zu modi­fi­zie­ren, zu besei­ti­gen oder zu ver­än­dern, bzw. den Zugang hier­zu einzuschränken.


(5) Die vor­lie­gen­den Nut­zungs­be­din­gun­gen regeln die Nut­zung der Platt­form durch die Nut­zer und damit das Rechts­ver­hält­nis zwi­schen dem Platt­form­be­trei­ber und den Nut­zern. Sie sind für das Rechts­ver­hält­nis zwi­schen Platt­form­be­trei­ber und Nut­zer ein­zig maß­ge­bend, soweit nicht ein­zel­ver­trag­lich etwas ande­res ver­ein­bart ist. Abwei­chen­de Rege­lun­gen in die­sem Sin­ne bedür­fen der Schriftform.


2. Änderungsvorbehalt

(1) Der Platt­form­be­trei­ber ist berech­tigt, die­se Nut­zungs­be­din­gun­gen mit einer ange­mes­se­nen Ankün­di­gungs­frist zu ändern.


(2) Der Platt­form­be­trei­ber hat die­ses Recht nur, wenn die Ände­run­gen unter Berück­sich­ti­gung der Inter­es­sen des Platt­form­be­trei­bers für den Nut­zer zumut­bar ist.


(3) Der Platt­form­be­trei­ber teilt dem Nut­zer die Ände­run­gen spä­tes­tens 6 Wochen vor dem Wirk­sam­wer­den in Text­form mit.


(4) Ist der Nut­zer mit den Ände­run­gen nicht ein­ver­stan­den, so kann er die­sen wider­spre­chen. Der Platt­form­be­trei­ber weist den Nut­zer in der Ände­rungs­mit­tei­lung sowohl auf sein Wider­spruchs­recht hin, als auch dar­auf, dass die Ände­rung als geneh­migt gilt, wenn er nicht inner­halb einer Frist von 1 Monat ab Zugang der Ände­rungs­mit­tei­lung in Schrift­form widerspricht.


3. Leistungen des Plattformbetreibers

(1) Der Platt­form­be­trei­ber stellt in dem nach­fol­gend beschrie­be­nen Umfang die tech­ni­schen Vor­aus­set­zun­gen für die Nut­zung der Platt­form bereit.


(2) Jedes Unter­neh­men kann sich auf der Platt­form ein eige­nes Nut­zer­kon­to anle­gen und die abge­frag­ten Unter­neh­mens­an­ga­ben hinterlegen.


(3) Auf Grund­la­ge der Unter­neh­mens­an­ga­ben wählt der Platt­form­be­trei­ber geeig­ne­te Finanz­dienst­leis­ter aus, die dem Unter­neh­men in einer Aus­wahl­lis­te (sog. Short List) mit­ge­teilt wer­den. Der Platt­form­be­trei­ber behält sich vor die Boni­tät des Unter­neh­mens vor der Aus­wahl geeig­ne­ter Finanz­dienst­leis­ter zu prüfen.


(4) Nach­fol­gend wählt das Unter­neh­men die Finanz­dienst­leis­ter, denen die Unter­neh­mens­an­ga­ben ver­füg­bar gemacht wer­den sol­len, auf der Platt­form aus. Auf die­ser Grund­la­ge schal­tet der Platt­form­be­trei­ber die Unter­neh­mens­dar­stel­lung auf der Platt­form für die aus­ge­wähl­ten Finanz­dienst­leis­ter frei.


(5) Die Finanz­dienst­leis­ter haben dann ihrer­seits die Mög­lich­keit, dem Unter­neh­men auf der Platt­form ein unver­bind­li­ches Finan­zie­rungs­an­ge­bot zu unter­brei­ten. Die Wei­ter­ga­be der Finan­zie­rungs­an­ge­bo­te erfolgt über die Platt­form. Der Nut­zer erteilt hier­zu die Einwilligung.


(6) Die wei­te­ren Ver­hand­lun­gen und der Ver­trags­schluss fin­den dann außer­halb der Platt­form statt.

4. Registrierung

(1) Zur Ein­rich­tung eines Nut­zer­kon­tos ist eine Regis­trie­rung erfor­der­lich. Hier­zu hat der Nut­zer die vor­ge­ge­be­nen Pflicht­fel­der voll­stän­dig und wahr­heits­ge­mäß aus­zu­fül­len, eine gül­ti­ge eMail-Adres­se zu hin­ter­le­gen und zur Siche­rung sei­nes Nut­zer­kon­tos ein Pass­wort einzurichten.


(2) Die Regis­trie­rung kann nur abge­schlos­sen und über­mit­telt wer­den, wenn der Nut­zer die­se Nut­zungs­be­din­gun­gen akzeptiert.


(3) Mit Abschluss die­ser erst­ma­li­gen Regis­trie­rung auf der Platt­form gibt der Nut­zer ein ver­bind­li­ches Ange­bot auf Abschluss eines Ver­tra­ges zur Nut­zung der Platt­form ab. Ange­bo­te von Unter­neh­men wer­den auf Rich­tig­keit und Plau­si­bi­li­tät geprüft. Ange­bo­te von Finanz­dienst­leis­tern wer­den nur ange­nom­men, wenn eine geson­der­te Nut­zungs­ver­ein­ba­rung geschlos­sen wird.


(4) Nach erfolg­rei­cher Prü­fung der Regis­trie­rung durch den Platt­form­be­trei­ber erhält der Nut­zer eine Bestä­ti­gungs-eMail an sei­ne ange­ge­be­ne eMail-Adres­se. Der Ver­sand die­ser Bestä­ti­gungs-eMail stellt die Annah­me des Ange­bots auf Abschluss eines Ver­tra­ges zur Nut­zung der Platt­form dar.


(5) Der Platt­form­be­trei­ber ist berech­tigt, das Ange­bot eines Nut­zers auf Abschluss eines Ver­tra­ges zur Nut­zung der Platt­form aus belie­bi­gen Grün­den abzu­leh­nen, ins­be­son­de­re dann, wenn der Nut­zer nicht der von der Platt­form avi­sier­ten Ziel­grup­pe ent­spricht. Ein Anspruch auf Abschluss eines Ver­tra­ges zur Nut­zung der Platt­form besteht nicht.


5. Schnellanfrage

(1) Nach erfolg­rei­chem Abschi­cken der Schnell­an­fra­ge auf der Platt­form wird die Anfra­ge vom Platt­form­be­trei­ber geprüft. Nach erfolg­ter Prü­fung kön­nen die vom Nut­zer ange­ge­be­nen Daten an aus­ge­wähl­te Part­ner inner­halb des Part­ner­netz­werks zum Zwe­cke der Beschaf­fung einer Finan­zie­rungs­lö­sung wei­ter­ge­ge­ben werden.


6. Kosten

(1) Die Nut­zung der Platt­form ist grund­sätz­lich kos­ten­los. Soll­ten Unter­neh­men die für die Unter­neh­mens­dar­stel­lung benö­tig­ten Infor­ma­tio­nen und Doku­men­te nicht selbst­stän­dig zur Ver­fü­gung stel­len bezie­hungs­wei­se erstel­len kann das Unter­neh­men den Platt­form­be­trei­ber im Rah­men eines geson­der­ten, außer­halb der Platt­form abzu­schlie­ßen­den ent­gelt­li­chen Ver­tra­ges die erfor­der­li­che Auf­be­rei­tung und Erstel­lung der Daten beauftragen.


(2) Im Fal­le eines erfolg­reich über die Platt­form ver­mit­tel­ten Finan­zie­rungs­ge­schäfts wird der Platt­form­be­trei­ber von dem/den dar­an betei­lig­ten Finanzdienstleister(n) ent­spre­chend einer geson­dert ver­ein­bar­ten Nut­zungs­ver­ein­ba­rung pro­vi­sio­niert. Des­halb ist erfor­der­lich, dass der Finanz­dienst­leis­ter dem Platt­form­be­trei­ber mit­teilt, wenn ein Kre­dit­ver­trag mit dem Nut­zer abge­schlos­sen wur­de und zu wel­chen Kon­di­tio­nen. Ins­be­son­de­re hat der Finanz­dienst­leis­ter auf Ver­lan­gen des Platt­form­be­trei­bers auch wei­te­re Ver­trags­ab­schlüs­se mit­zu­tei­len, die im zeit­li­chen oder sach­li­chen Zusam­men­hang mit der Aus­schrei­bung des Nut­zers abge­schlos­sen wer­den. Der Nut­zer wil­ligt ein, dass der Finanz­dienst­leis­ter dem Platt­form­be­trei­ber die vor­ste­hen­den Daten über­mit­teln und im Zwei­fel auch eine Kopie des Kre­dit­ver­tra­ges über­las­sen darf.


7. Pflichten des Nutzers

(1) Jeder Nut­zer ist verpflichtet,

a) voll­stän­di­ge und wahr­heits­ge­mä­ße Anga­ben zu sei­ner Per­son und sei­nem Nut­zer zu machen.

b) die Ein­rich­tung von Zweit-Nut­zer­kon­ten zu unterlassen.

c) Ände­run­gen in den Daten unver­züg­lich mit­zu­tei­len. Bis zur Ände­rung der per­sön­li­chen Anga­ben oder Anga­ben zum Nut­zer gel­ten die auf der Platt­form hin­ter­leg­ten Anga­ben des Nut­zers gegen­über dem Platt­form­be­trei­ber als rich­tig und vollständig.

d) das zur Siche­rung des Nut­zer­kon­tos ein­ge­rich­te­te Pass­wort geheim zu halten.

e) sei­ne Finan­zie­rungs­an­fra­ge wäh­rend der Lauf­zeit des Ver­trags­ver­hält­nis­ses aus­schließ­lich und exklu­siv über die Platt­form abzubilden.

f) die Nut­zung des eige­nen Nut­zer­kon­tos durch Drit­te zu verhindern.

g) jede miss­bräuch­li­che Nut­zung des eige­nen Nut­zer­kon­tos unver­züg­lich dem Platt­form­be­trei­ber anzuzeigen.


(2) Jeder Nut­zer ist für die Sicher­heit sei­nes Nut­zer­kon­tos selbst verantwortlich.


(3) Infor­ma­tio­nen, Mar­ken, Mar­ken­na­men, Kenn­zeich­nun­gen und sons­ti­ge Inhal­te der Platt­form dür­fen ohne vor­he­ri­ge schrift­li­che Geneh­mi­gung des Platt­form­be­trei­bers weder ver­än­dert, kopiert, ver­viel­fäl­tigt, ver­kauft, ver­mie­tet, genutzt, ergänzt noch auf sons­ti­ge Wei­se ver­wer­tet werden.


8. Inhaltliche Verantwortlichkeit und Freistellung

(1) Der Platt­form­be­trei­ber prüft nicht, ob die von den Nut­zern ein­ge­stell­ten Unter­neh­mens­dar­stel­lun­gen oder Finan­zie­rungs­an­ge­bo­te gesetz­li­che Vor­ga­ben oder Rech­te Drit­ter ver­let­zen. Jeder Nut­zer ist für die Zuläs­sig­keit der von ihm ein­ge­stell­ten Inhal­te selbst ver­ant­wort­lich, sowie dafür, dass die­se kei­ne Rech­te Drit­ter verletzen.


(2) Der Nut­zer stellt den Platt­form­be­trei­ber hier­mit von allen Ansprü­chen frei, die Drit­te wegen einer Ver­let­zung ihrer Rech­te durch die von dem Nut­zer ein­ge­stell­ten Inhal­te gegen den Platt­form­be­trei­ber gel­tend machen könnten.


(3) Der Platt­form­be­trei­ber ist berech­tigt, die ein­ge­stell­ten Inhal­te auf der Platt­form vor­läu­fig oder dau­er­haft zu sper­ren oder sie so zu ver­än­dern, dass sie Rech­te Drit­ter nicht mehr ver­let­zen oder gefor­der­te Unter­las­sungs­er­klä­run­gen abzu­ge­ben, wenn der Platt­form­be­trei­ber wegen eines Inhal­tes, den ein Nut­zer auf der Platt­form ein­ge­stellt hat, von Drit­ten auf Unter­las­sung in Anspruch genom­men wird.


9. Vertragsdauer und Kündigung

(1) Die Nut­zungs­be­din­gun­gen wer­den auf unbe­stimm­te Zeit geschlos­sen. Jede Par­tei kann die­se jeder­zeit ohne Ein­hal­tung einer Frist ordent­lich kündigen.


(2) Das Recht zur außer­or­dent­li­chen Kün­di­gung aus wich­ti­gem Grund bleibt unbe­rührt. Ein wich­ti­ger Grund ist ins­be­son­de­re anzu­neh­men bei tech­ni­schen Mani­pu­la­tio­nen des Nut­zers an der Platt­form oder den Funk­tio­nen oder bei sons­ti­gen Ver­stö­ßen gegen die­se Nut­zungs­be­din­gun­gen oder gesetz­li­che Regelungen.


(3) Jede Kün­di­gung bedarf der Text- oder Schriftform.


10. Haftung

(1) Bei Vor­satz und gro­ber Fahr­läs­sig­keit, sowie beim Feh­len einer garan­tier­ten Eigen­schaft haf­tet der Platt­form­be­trei­ber unbeschränkt.


(2) Bei leich­ter Fahr­läs­sig­keit haf­tet der Platt­form­be­trei­ber im Fal­le einer Ver­let­zung des Lebens, des Kör­pers und der Gesund­heit unbe­schränkt. Im Übri­gen haf­tet der Platt­form­be­trei­ber bei leich­ter Fahr­läs­sig­keit nur, sofern eine Pflicht ver­letzt wird, deren Erfül­lung die ord­nungs­ge­mä­ße Durch­füh­rung des Ver­tra­ges über­haupt erst ermög­licht, deren Ver­let­zung die Errei­chung des Ver­trags­zwe­ckes gefähr­det und auf deren Ein­hal­tung der Nut­zer regel­mä­ßig ver­trau­en kann (Kar­di­nals­pflicht). Bei Ver­let­zung einer Kar­di­nals­pflicht ist die Haf­tung auf den ver­trags­ty­pisch vor­her­seh­ba­ren Scha­den begrenzt.


(3) Die Haf­tung auf Grund des Pro­dukt­haf­tungs­ge­set­zes und ande­rer zwin­gen­der gesetz­li­cher Rege­lun­gen bleibt unberührt.


(4) Eine Haf­tung des Platt­form­be­trei­bers für die Rich­tig­keit oder Voll­stän­dig­keit der von den Nut­zern ein­ge­stell­ten Unter­neh­mens­dar­stel­lun­gen oder Kre­dit­an­ge­bo­ten ist ausgeschlossen.


(5) Die vor­ste­hen­den Absät­ze 1–4 gel­ten ent­spre­chend für die gesetz­li­chen Ver­tre­ter oder Erfül­lungs­ge­hil­fen des Plattformbetreibers.


11. Datenschutz

(1) Die vom Nut­zer zur Ver­fü­gung gestell­ten per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten wer­den von dem Platt­form­be­trei­ber aus­schließ­lich zu den sich aus die­sem Ver­trag erge­ben­den Zwe­cken unter Beach­tung der ein­schlä­gi­gen daten­schutz­recht­li­chen Bestim­mun­gen gespei­chert und ver­ar­bei­tet. Ins­be­son­de­re wer­den ohne eine ent­spre­chen­de Ein­wil­li­gung kei­ne per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten an Drit­te wei­ter­ge­ge­ben. Wei­ter­ge­hen­de Infor­ma­tio­nen zu der Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten kön­nen der Daten­schutz­er­klä­rung ent­nom­men werden.


(2) Der Platt­form­be­trei­ber bzw. mit Admi­nis­tra­ti­on der Platt­form beauf­trag­te Drit­te sind aus Sicher­heits­grün­den berech­tigt, auf der Platt­form Ein­sicht in die Kom­mu­ni­ka­ti­on zwi­schen den Nut­zern zu neh­men. Mit Abschluss die­ser Nut­zungs­be­din­gun­gen erteilt der Nut­zer aus­drück­lich sei­ne Zustim­mung hierzu.


(3) Soll­ten Nut­zer geheim­hal­tungs­be­dürf­ti­ge Daten und Infor­ma­tio­nen ein­stel­len oder aus­tau­schen, so sind die betei­lig­ten Nut­zer gehal­ten, unter­ein­an­der eine ent­spre­chen­de Geheim­hal­tungs­ver­ein­ba­rung zu schließen.


(4) Dem Nut­zer ist bekannt, dass Grund­la­ge der Pro­vi­si­ons­ab­rech­nung zwi­schen dem Platt­form­be­trei­ber und dem Finanz­dienst­leis­ter sämt­li­che Daten aus den über die Platt­form geschlos­se­nen Kre­dit­ver­trä­gen sind. Der Nut­zer hat der Wei­ter­ga­be aller Ver­trags­da­ten zuge­stimmt. Die­se Zustim­mung bzw. Ein­wil­li­gungs­er­klä­rung nach Zif­fer 5 Abs. 2 die­ser Nut­zungs­be­din­gun­gen kann jeder­zeit für zukünf­ti­ge Ver­trags­ab­schlüs­se, jedoch nicht rück­wir­kend für bereits abge­schlos­se­ne Kre­dit­ver­trä­ge wider­ru­fen werden.


12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Für die Nut­zung der Platt­form gilt deut­sches Recht unter Aus­schluss des inter­na­tio­na­len Pri­vat­rechts und des ins deut­sche Recht über­nom­me­nen UN-Kaufrechts.


(2) Gerichts­stand für Kauf­leu­te im Sin­ne des Han­dels­ge­setz­bu­ches (HGB) ist der Sitz des Plattformbetreibers.


(3) Ände­run­gen oder Ergän­zun­gen die­ser Ver­trags­be­din­gun­gen, sowie etwa­ige Neben­ab­re­den hier­zu bedür­fen der Schrift­form und der Unter­zeich­nung durch bei­de Par­tei­en, soweit nicht vor­ste­hend aus­drück­lich etwas ande­res gere­gelt ist. Das glei­che gilt für einen Ver­zicht auf das Schriftformerfordernis.


(4) Soll­ten ein­zel­ne oder meh­re­re Bestim­mun­gen die­ser Ver­trags­be­din­gun­gen ganz oder teil­wei­se unwirk­sam sein oder wer­den, so wird hier­von die Wirk­sam­keit aller sons­ti­gen Bestim­mun­gen oder Ver­ein­ba­run­gen im Zwei­fel nicht berührt. Anstel­le der unwirk­sa­men Bestim­mung soll viel­mehr eine Rege­lung gel­ten, die in recht­lich zuläs­si­ger Wei­se dem wirt­schaft­li­chen Sinn und Zweck der unwirk­sa­men Bestim­mung mög­lichst nahe kommt.


Stand: 17.01.2023