Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz (EEW)

Unternehmen energieeffizienter aufstellen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) setzt verstärkt auf die Förderung von Investitionen zur Steigerung der betrieblichen Energie- und Ressourceneffizienz sowie zur Reduzierung von CO²-Emissionen in Deutschland. Durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) können Unternehmen unabhängig von ihrer Größe reine Investitionszuschüsse von bis zu 65 % für entsprechende Vorhaben beantragen.

 

Modul 1: Querschnittstechnologien

  • Elektrische Motoren & Antriebe, Ventilatoren, Pumpen, Druckluftanlagen, Wärmeübertrager u.a.
  • Maximaler Zuschuss für Mittlere Unternehmen: 20 % bzw. 200.000 EUR
  • Maximaler Zuschuss für Kleinunternehmen: 25 % bzw. 200.000 EUR
 
 

Modul 2: Prozesswärme aus erneuerbaren Energien

  • Solarkollektoranlagen, Biomasseanlagen, Wärmepumpen, KWK-Anlagen u.a.
  • Maximaler Zuschuss für Große Unternehmen: 40 % bzw. 20 Mio. EUR
  • Maximaler Zuschuss für Mittlere Unternehmen: 50 % bzw. 20 Mio. EUR
  • Maximaler Zuschuss für Kleinunternehmen: 60 % bzw. 20 Mio. EUR
 
 

Modul 3: Mess-, Steuer- & Regelungstechnik, Sensorik & Energiemanagementsoftware

  • MSR-Technik, Sensorik zum Monitoring, Energiemanagementsoftware u.a.
  • Maximaler Zuschuss für Große Unternehmen: 25 % bzw. 20 Mio. EUR
  • Maximaler Zuschuss für Mittlere Unternehmen: 35 % bzw. 20 Mio. EUR
  • Maximaler Zuschuss für Kleinunternehmen: 45 % bzw. 20 Mio. EUR


Modul 4: Energie- & Ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen & Prozessen

A) Basisförderung

  • Wasserstrahlschneideanlagen, Flurförderfahrzeuge, Filtertürme, Industrie-Backöfen, Werkzeugmaschinen, Solarien, u.a.
  • Maximaler Zuschuss für Mittlere Unternehmen: 10 % bzw. 20 Mio. EUR
  • Maximaler Zuschuss für Kleinunternehmen: 15 % bzw. 20 Mio. EUR
B) Premium-Förderung
  • Prozess- und Verfahrensumstellung, Erschließung und Nutzung von Prozessabwärme und -kälte, Effizienzsteigerung von Produktionsprozessen, Elektrifizierung von Prozessen
  • Maximaler Zuschuss für große Unternehmen: Bis zu 25 % der Investitionsmehrkosten bzw. 20 Mio. EUR + optionaler Dekarbonisierungsbonus
  • Maximaler Zuschuss für mittlere Unternehmen: Bis zu 35 % der Investitionsmehrkosten bzw. 20 Mio. EUR + optionaler Dekarbonisierungsbonus
  • Maximaler Zuschuss für Kleinunternehmen: Bis zu 45 % der Investitionsmehrkosten bzw. 20 Mio. EUR + optionaler Dekarbonisierungsbonus


Modul 5: Transformationsplan

  • Technologieoffene Transformation zur Treibhausgasneutralität von Unternehmen
  • Maximaler Zuschuss für Große Unternehmen: Bis zu 40 % bzw. 60.000 EUR
  • Maximaler Zuschuss für Mittlere Unternehmen: Bis zu 50 % bzw. 60.000 EUR
  • Maximaler Zuschuss für Kleinunternehmen: Bis zu 60 bzw. 60.000 EUR


Modul 6: Elektrifizierung von Kleinen Unternehmen

    • Austausch von Bestandsanlagen durch ausschließlich elektrisch betriebene Neuanlagen
    • Umrüstung von fossilen Energieträgern auf elektrische Energie
    • Maximaler Zuschuss für Kleinunternehmen: 33 % bzw. 200.000 EUR
 
 

Diese Fördermaßnahmen beinhalten einen neuen Fördertatbestand zur Steigerung der Ressourceneffizienz, und Unternehmen haben die Möglichkeit, durch gezielte Investitionen in nachhaltige Technologien und Prozesse einen substanziellen Beitrag zur Energiewende und CO2-Reduktion zu leisten.

EEW
in Kürze

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland sind:

  • private Unternehmen,
  • kommunale Unternehmen mit privater Rechtsform,
  • Landesunternehmen mit privater Rechtsform,
  • freiberuflich Tätige,
  • Contractoren, die Maßnahmen für ein antragsberechtigtes Unternehmen durchführen

Was wird gefördert?

Maßnahmen zur Minderung des Energie- und Ressourcenbedarfs sowie der CO2-Emissionen:

  • Optimierung von Anlagen und Prozessen
  • Prozesswärme aus erneuerbaren Energien
  • Mess-, Steuer- & Regelungstechnik, Sensorik & Energiemanagementsoftware
  • Einzelmaßnahmen von Querschnittstechnologien
  • Transformationskonzepte
  • Elektrifizierung von Kleinstunternehmen und Kleinen Unternehmen

Wie wird gefördert?

  • Förderfähig sind zwischen 10 und 60 % der Investitionskosten (je nach      Unternehmensgröße und Maßnahme)
  • Kleine und Mittlere Unternehmen erhalten eine erhöhte Förderquote
  • Die Förderung erfolgt wahlweise als Barzuschuss oder als Darlehen mit Tilgungszuschuss

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