Bundesförderung für Energie-
und Ressourceneffizienz (EEW)
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) setzt verstärkt auf die Förderung von Investitionen zur Steigerung der betrieblichen Energie- und Ressourceneffizienz sowie zur Reduzierung von CO²-Emissionen in Deutschland. Durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) können Unternehmen unabhängig von ihrer Größe reine Investitionszuschüsse von bis zu 65 % für entsprechende Vorhaben beantragen.
Modul 1: Querschnittstechnologien
- Elektrische Motoren & Antriebe, Ventilatoren, Pumpen, Druckluftanlagen, Wärmeübertrager u.a.
- Maximaler Zuschuss für KMU: 30 % + 10 % bzw. 200.000 EUR
- Maximaler Zuschuss für Kleinunternehmen: 30 % + 20 % bzw. 200.000 EUR
Modul 2: Prozesswärme aus erneuerbaren Energien
- Solarkollektoranlagen, Biomasseanlagen, Wärmepumpen, KWK-Anlagen
- Maximaler Zuschuss für KMU: 45 % + 10 % bzw. 15 Mio. EUR
- Maximaler Zuschuss für Kleinunternehmen: 45 % + 20 % bzw. 15 Mio. EUR
Modul 3: Mess‑, Steuer- & Regelungstechnik, Sensorik & Energiemanagementsoftware
- MSR-Technik, Sensorik zum Monitoring, Energiemanagementsoftware
- Maximaler Zuschuss für KMU: 30 % + 10 % bzw. 15 Mio. EUR
- Maximaler Zuschuss für Kleinunternehmen: 30 % + 20 % bzw. 15 Mio. EUR
Modul 4: Energie- & Ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen & Prozessen
- Prozess- & Verfahrensumstellungen, Abwärmenutzung, Maßnahmen an Anlagen zur Wärmeversorgung u.a.
- Maximaler Zuschuss für KMU: 30 % + 10 % bzw. 15 Mio. EUR
- Maximaler Zuschuss für Kleinunternehmen: 30 % + 20 % bzw. 15 Mio. EUR
- Maximalförderung: 500 EUR (900 EUR bei KMU, 1.200 EUR bei Kleinunternehmen) pro eingesparter Tonne CO² und Jahr
Diese Fördermaßnahmen beinhalten einen neuen Fördertatbestand zur Steigerung der Ressourceneffizienz, und Unternehmen haben die Möglichkeit, durch gezielte Investitionen in nachhaltige Technologien und Prozesse einen substanziellen Beitrag zur Energiewende und CO²-Reduktion zu leisten.
EEW
in Kürze
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland sind:
- private Unternehmen,
- kommunale Unternehmen mit privater Rechtsform,
- Landesunternehmen mit privater Rechtsform,
- freiberuflich Tätige,
- Contractoren, die Maßnahmen für ein antragsberechtigtes Unternehmen durchführen
Was wird gefördert?
Maßnahmen zur Minderung des Energie- und Ressourcenbedarfs sowie der CO2-Emissionen:
- Optimierung von Anlagen und Prozessen
- Prozesswärme aus erneuerbaren Energien
- Mess‑, Steuer- & Regelungstechnik, Sensorik & Energiemanagementsoftware
- Einzelmaßnahmen von Querschnittstechnologien
- Transformationskonzepte
- Elektrifizierung von Kleinstunternehmen und Kleinen Unternehmen
Wie wird gefördert?
- Förderfähig sind zwischen 10 und 65 % der Investitionskosten (je nach Unternehmensgröße und Maßnahme)
- Kleine und Mittlere Unternehmen erhalten eine erhöhte Förderquote
- Die Förderung erfolgt wahlweise als Barzuschuss oder als Darlehen mit Tilgungszuschuss

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