ERP-Mezzanine für Innovation 

Das Finan­zie­rungs­pa­ket für die Ent­wick­lung neu­er Pro­duk­te und Prozesse 
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Das ERP-Mez­za­ni­ne für Inno­va­ti­on ist ein För­der­pro­gramm, das pri­va­te Unter­neh­men und Frei­be­ruf­ler unter­stützt, die seit min­des­tens 2 Jah­ren am Markt tätig sind. Mit dem ERP-Mez­za­ni­ne für Inno­va­ti­on kön­nen die­se Unter­neh­men Kre­di­te mit einem effek­ti­ven Jah­res­zins von min­des­tens 2,75 % erhalten.

Das För­der­pro­gramm ermög­licht eine Finan­zie­rung von bis zu 5 Mil­lio­nen Euro für die Ent­wick­lung neu­er Pro­duk­te, Pro­zes­se und Dienst­leis­tun­gen. Dabei über­nimmt die KfW durch Nach­rang­ka­pi­tal bis zu 60 % der Kre­dit­ri­si­ken des ERP-Mez­za­ni­ne für Inno­va­ti­on. Dies ent­las­tet Unter­neh­men bei der Sicher­hei­ten­stel­lung und erleich­tert den Zugang zu Finan­zie­rungs­mög­lich­kei­ten.

Dar­über hin­aus ermög­licht das ERP-Mez­za­ni­ne für Inno­va­ti­on den Unter­neh­men eine zusätz­li­che Finan­zie­rungs­mög­lich­keit, da bis zu 100 % der för­der­fä­hi­gen Kos­ten zins­ver­bil­ligt finan­ziert wer­den kön­nen. Dies bedeu­tet, dass die KfW den Unter­neh­men bei der Ent­wick­lung neu­er Pro­duk­te, Pro­zes­se und Dienst­leis­tun­gen einen Kre­dit gewäh­ren kann, bei dem ein Teil der Zin­sen sub­ven­tio­niert wird. Dadurch wird die finan­zi­el­le Belas­tung für die Unter­neh­men redu­ziert und sie kön­nen von einer attrak­ti­ven und kos­ten­güns­ti­gen Finan­zie­rungs­op­ti­on pro­fi­tie­ren, um ihre Inno­va­ti­ons­pro­jek­te vor­an­zu­trei­ben.

In Kürze

Wer wird gefördert?

  • Pri­va­te Unter­neh­men und Frei­be­ruf­ler, die seit min­des­tens 2 Jah­ren geschäfts­tä­tig und in Deutsch­land ansäs­sig sind.

     

  • Die Höchst­gren­ze für den Grup­pen­um­satz beträgt 500 Mio. Euro

Was wird gefördert?

  • Geför­dert wer­den, in der Kom­bi­va­ri­an­te aus Eigen- und Fremd­ka­pi­tal, Vor­ha­ben, die neu für das antrag­stel­len­de Unter­neh­men sind.
  • Geför­dert wer­den, in der rei­nen Fremd­ka­pi­tal­va­ri­an­te, Vor­ha­ben, die sich vom inter­na­tio­na­len Stand der Tech­nik abhe­ben (zuge­las­se­ner Sach­ver­stän­di­ger notwendig!)

Wie wird gefördert?

  • Bis zu 100 % der för­der­fä­hi­gen Kos­ten kön­nen zins­ver­bil­ligt finan­ziert werden.
  • Kre­dit­be­trag max. 5 Mio. € pro Vorhaben
  • Kom­bi­na­ti­on aus Eigen- und Fremd­ka­pi­tal (50 – 60 % Nach­rang­dar­le­hen) oder rei­ne Fremdkapitalfinanzierung 
  • Fes­ter Zins­satz für die gesam­te Laufzeit
  • Lauf­zeit beträgt bis zu 10 Jahr

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