Im Klimaschutzprogramm 2030 unterstützt der Bund Sanierungs- und Neubauvorhaben mit attraktiven Fördermitteln. Neben der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird ab 01.03.2023 auch der Neubau von Wohn- und Nichtwohngebäuden durch das Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau (KFN) gefördert. BEG fördert Sanierungen zum Effizienzhaus und Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz. KFN bietet Anreize für energieeffiziente Neubauten im Effizienzhaus-Standard 40. Die Förderung erfolgt durch zinsgünstige Darlehen mit Tilgungszuschuss und einem Zinsvorteil von bis zu 3% p.a. Für Wohnbauvorhaben können bis zu 150.000,00 EUR pro Wohneinheit beantragt werden, während Nichtwohngebäude bis zu 15.000.000,00 EUR erhalten können. Als Experten für Fördermittelberatung bieten wir umfassende Unterstützung bei der Beantragung und Auswahl des passenden Förderprogramms.
Wichtiges Update zum Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau (KFN)
Wir möchten Sie darüber informieren, dass ab dem 20.02.2024 wieder die Möglichkeit besteht, Anträge für die genannten KfW-Produkte einzureichen. Alle bereits eingegangene, aber noch nicht entschiedene Anträge werden fortgeführt, sofern alle Fördervoraussetzungen erfüllt sind.
In Kürze
Wer wird gefördert?
- Energetische Sanierungen und Neubauten, die nach Fertigstellung den Standard eines Effizienzhauses erreichen
- Einzelmaßnahmen, wie der Einsatz und die Optimierung neuer Heizungsanlagen, Maßnahmen an der Gebäudehülle und der Einsatz optimierter Anlagentechnik
Was wird gefördert?
- Antragsberechtigt sind Investoren, natürliche Personen, Unternehmen, Kammern und Verbände, freiberuflich Tätige
Wie wird gefördert?
- Bei Neubauten erfolgt die Förderung als zinsgünstiges Darlehen
- Bei Sanierung werden zinsgünstige Darlehen mit Tilgungszuschuss oder alternativ Barzuschüsse gewährt
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Mehr InformationenIhr Ansprechpartner
- Alexander Hug, Leiter Fördermittel
- 0711 995 215 34
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