Das Förderprogramm „Entwicklung ländlicher Raum“ ist eine wichtige Maßnahme, um die Disparitäten zwischen städtischen und ländlichen Gebieten zu verringern und den ländlichen Raum als attraktiven Lebens- und Wirtschaftsraum zu stärken. Es trägt zur Schaffung nachhaltiger und zukunftsfähiger ländlicher Gemeinschaften bei und leistet einen Beitrag zur regionalen Entwicklung und dem Erreichen der Ziele für nachhaltige Entwicklung.
Im Rahmen des Förderprogramms werden finanzielle Mittel bereitgestellt, um Projekte und Initiativen in ländlichen Gebieten zu unterstützen. Dies können beispielsweise Investitionen in den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur, den Aufbau von Unternehmen und landwirtschaftlichen Betrieben, die Förderung von erneuerbaren Energien oder die Unterstützung von Bildungs- und Schulungsprogrammen sein.
In Kürze
Wer wird gefördert?
- Kleine und mittlere Unternehmen in BaWü mit weniger als 100 Mitarbeitenden mit Potenzial zur Erlangung der Technologieführer-
schaft qualifizieren sich für das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)
Was wird gefördert?
- Umfassende Unternehmens-
investitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen - Es muss ein für das Unternehmen eigenes, neues Produkt bzw. eine eigene neue Dienstleistung eingeführt werden
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss.
Der Fördersatz beträgt
- bis zu 20 % für kleine Unternehmen
- bis zu 10 % für mittlere Unternehmen
- max. 400.000 EUR je Projekt
Wenn Sie ein Vorhaben mit deutlich erkennbarem Beitrag zur Kreislauf-
wirtschaft und Bioökonomie planen, kann der Zuschuss auf max- 500.000 EUR pro Projekt erhöht werden.
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Mehr InformationenIhr Ansprechpartner
- Alexander Hug, Leiter Fördermittel
- 0711 995 215 34
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