Forschungszulage

Hoch­at­trak­ti­ve Zula­ge für For­schungs- & Entwicklungsvorhaben
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Um den Inves­ti­ti­ons­stand­ort Deutsch­land zu stär­ken und die For­schungs­ak­ti­vi­tä­ten ins­be­son­de­re klei­ner und mitt­le­rer Unter­neh­men anzu­re­gen, wur­de im Dezem­ber 2019 eine neue steu­er­li­che For­schungs- und Ent­wick­lungs­för­de­rung in Form einer For­schungs­zu­la­ge ein­ge­führt. Die For­schungs­zu­la­ge bie­tet Unter­neh­men, die in For­schung und Ent­wick­lung inves­tie­ren möch­ten, eine attrak­ti­ve Mög­lich­keit, ihre Inno­va­ti­ons­kraft zu stär­ken und gleich­zei­tig von Steu­er­vor­tei­len zu profitieren.

 

Die For­schungs­zu­la­ge kann für zukünf­ti­ge Pro­jek­te in Anspruch genom­men wer­den, aber auch für Pro­jek­te, die ab dem 01.01.2020 gestar­tet sind. Grund­sätz­lich sind FuE-Vor­ha­ben för­der­wür­dig, wenn sie alle der fünf nach­fol­gen­den Punk­te mit “Ja” beant­wor­ten können:

  • Das Vor­ha­ben zielt auf den Erkennt­nis­ge­winn inner­halb der Bran­che ab und muss folg­lich neu­ar­tig für den betref­fen­den Wirt­schafts­zweig sein. Eine rei­ne Neu­heit inner­halb des Unter­neh­mens ist nicht förderfähig.
  • Es erfor­dert die Anwen­dung neu­er Methoden/Technologien im Unternehmen.
  • Das Vor­ha­ben folgt einem Plan.
  • Es unter­liegt dem Risi­ko des Scheiterns.
  • Es ist reproduzierbar.

 

Eine genaue Prü­fung der För­der­fä­hig­keit ist jedoch not­wen­dig, da die Anfor­de­run­gen an för­der­fä­hi­ge For­schungs- und Ent­wick­lungs­vor­ha­ben sehr genau defi­niert sind. Unter­neh­men soll­ten sich daher vor­ab aus­führ­lich infor­mie­ren und gege­be­nen­falls fach­ge­rech­te Unter­stüt­zung durch Fin­Match Exper­ten in Anspruch neh­men, um sicher­zu­stel­len, dass ihre Pro­jek­te die Kri­te­ri­en für die For­schungs­zu­la­ge und all­ge­mei­ne For­schungs­för­de­rung erfüllen.

 

Die For­schungs­zu­la­ge stellt einen wich­ti­gen Schritt dar, um die Inno­va­ti­ons­kraft und Wett­be­werbs­fä­hig­keit deut­scher Unter­neh­men zu stär­ken. Durch die­se geziel­te steu­er­li­che För­de­rung sol­len mehr Unter­neh­men ermu­tigt wer­den, in For­schung und Ent­wick­lung zu inves­tie­ren, um neue Tech­no­lo­gien und Pro­duk­te zu ent­wi­ckeln, die den Stand­ort Deutsch­land als füh­ren­de For­schungs­na­ti­on vor­an­trei­ben. Die For­schungs­för­de­rung trägt somit nicht nur zur Stär­kung der Wirt­schaft bei, son­dern auch zur Siche­rung von Arbeits­plät­zen und zur Schaf­fung neu­er Mög­lich­kei­ten für Wachs­tum und Fortschritt.

Forschungszulage
in Kürze

Wer wird gefördert?

  • Antrags­be­rech­tigt sind alle in Deutsch­land steu­er­pflich­ti­gen Unter­neh­men der gewerb­li­chen Wirt­schaft, ganz unab­hän­gig von deren Größe.

Was wird gefördert?

  • Grund­la­gen­for­schung: Expe­ri­men­tel­le oder theo­re­ti­sche Arbei­ten, zum pri­mä­ren Erwerb neu­en Grund­la­gen­wis­sens ohne direk­te kom­mer­zi­el­le Anwendungsmöglichkeit.

  • Indus­tri­el­le Ent­wick­lung: For­schung zur Gewin­nung neu­er Kennt­nis­se und Fer­tig­kei­ten, zur Ent­wick­lung neu­er Pro­duk­te / Ver­fah­ren oder wesent­li­chen Ver­bes­se­rung bestehen­der Pro­duk­te / Verfahren.

  • Expe­ri­men­tel­le Ent­wick­lung: Erwerb, Kom­bi­na­ti­on, Gestal­tung und Nut­zung vor­han­de­ner wis­sen­schaft­li­cher und tech­ni­scher Kennt­nis­se, um neue Pro­duk­te oder Ver­fah­ren zu entwickeln.

Wie wird gefördert?

  • Die för­der­fä­hi­gen Auf­wen­dun­gen set­zen sich zusam­men aus: 
    • Brut­to­ar­beits­löh­ne der mit dem begüns­tig­ten FuE-Vor­ha­ben betrau­ten Mitarbeitenden
    • 60% des bei Auf­trags­for­schun­gen ent­stan­de­nen Entgelts

  • Höhe der Forschungszulage: 
    • 25% einer maxi­ma­len Bemes­sungs­grund­la­ge von 4 Mio. EUR pro Jahr!

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