Forschungszulage

Hochattraktive Zulage für Forschungs- & Entwicklungsvorhaben

Um den Investitionsstandort Deutschland zu stärken und die Forschungsaktivitäten insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) anzuregen, wurde im Dezember 2019 eine neue steuerliche Forschungs- und Entwicklungsförderung in Form einer Forschungszulage eingeführt. Die Forschungszulage bietet Unternehmen, die in Grundlagenforschung, industrielle Forschung sowie in die experimentelle Entwicklung investieren möchten, eine attraktive Möglichkeit, ihre Innovationskraft zu stärken und gleichzeitig von Steuervorteilen zu profitieren. Mit dem kürzlich verabschiedeten Wachstumschancengesetz wird diese Initiative weiter ausgebaut, um Deutschland als Forschungsstandort noch attraktiver zu machen.


Durch das Wachstumschancengesetz haben sich die Bedingungen für die Forschungszulage signifikant verbessert:

  1. Die Erhöhung der Bemessungsgrenze für förderfähige Ausgaben von 4 Millionen Euro auf 10 Millionen Euro pro Jahr ermöglicht es Unternehmen, ihre höheren Forschungsaufwendungen steuerlich in einem erweiterten Rahmen geltend zu machen.
  2. Durch die Anhebung der Förderquote von 25 % auf 35 % werden insbesondere KMUs gezielt in ihrer Innovationsfähigkeit unterstützt, was die Wettbewerbsfähigkeit und technologische Entwicklung fördert.
  3. Die Anpassung der maximalen Forschungszulage auf 2,5 Millionen Euro jährlich für Großunternehmen und auf 3,5 Millionen Euro für kleine und mittelständische Unternehmen (KMUs) erhöht signifikant die finanzielle Unterstützung für deren Innovationsvorhaben.
  4. Die Anerkennung der Arbeit von Einzelunternehmern und Mitunternehmern mit einem Stundensatz von 70 Euro bis zu einer Obergrenze von 40 Stunden pro Woche in Forschungs- und Entwicklungsprojekten bietet vor allem kleineren Unternehmen finanzielle Vorteile und Anerkennung ihrer Beiträge.


Die Forschungszulage kann für zukünftige Projekte in Anspruch genommen werden, aber auch für Projekte, die ab dem 01.01.2020 gestartet sind. Grundsätzlich sind FuE-Vorhaben förderwürdig, wenn sie alle der fünf nachfolgenden Punkte mit “Ja” beantworten können:

  1. Das Vorhaben zielt auf den Erkenntnisgewinn innerhalb der Branche ab und muss folglich neuartig für den betreffenden Wirtschaftszweig sein. Eine reine Neuheit innerhalb des Unternehmens ist nicht förderfähig.
  2. Es erfordert die Anwendung neuer Methoden/Technologien im Unternehmen.
  3. Das Vorhaben folgt einem Plan.
  4. Es unterliegt dem Risiko des Scheiterns.
  5. Es ist reproduzierbar.


Eine genaue Prüfung der Förderfähigkeit ist jedoch notwendig, da die Anforderungen an förderfähige Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sehr genau definiert sind. Unternehmen sollten sich daher vorab ausführlich informieren und gegebenenfalls fachgerechte Unterstützung durch FinMatch Experten in Anspruch nehmen, um sicherzustellen, dass ihre Projekte die Kriterien für die Forschungszulage und allgemeine Forschungsförderung erfüllen.

Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) spielt für die Forschungszulage eine entscheidende Rolle in diesem Prozess. Sie prüft die Förderfähigkeit von Forschungsprojekten, stellt entsprechende Bescheinigungen aus und ermöglicht Unternehmen so den Zugang zur Forschungszulage. Um diesen komplexen Ablauf zu vereinfachen, übernimmt die FinMatch den gesamten Prozess, angefangen bei der Identifikation des Vorhabens bis zum Erhalt des Bescheids. Die FinMatch sorgt für eine reibungslose Kommunikation mit der Bescheinigungsstelle, erstellt richtlinienkonforme Anträge und berücksichtigt dabei die jeweils geltenden Besonderheiten.

Die Forschungszulage stellt einen wichtigen Schritt dar, um die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen zu stärken. Durch diese gezielte steuerliche Förderung sollen mehr Unternehmen ermutigt werden, in Forschung und Entwicklung zu investieren, um neue Technologien und Produkte zu entwickeln, die den Standort Deutschland als führende Forschungsnation vorantreiben. Die Forschungsförderung trägt somit nicht nur zur Stärkung der Wirtschaft bei, sondern auch zur Sicherung von Arbeitsplätzen und zur Schaffung neuer Möglichkeiten für Wachstum und Fortschritt.

Forschungszulage in Kürze

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, ganz unabhängig von deren Größe:

  • Großunternehmen
  • Kleine und mittelständische Unternehmen (KMUs)
  • Einzelunternehmer
  • Mitunternehmer

Was wird gefördert?

  • Grundlagenforschung: Experimentelle oder theoretische Arbeiten, zum primären Erwerb neuen Grundlagenwissens ohne direkte kommerzielle Anwendungsmöglichkeit.

  • Industrielle Entwicklung: Forschung zur Gewinnung neuer Kenntnisse und Fertigkeiten, zur Entwicklung neuer Produkte / Verfahren oder wesentlichen Verbesserung bestehender Produkte / Verfahren.

  • Experimentelle Entwicklung: Erwerb, Kombination, Gestaltung und Nutzung vorhandener wissenschaftlicher und technischer Kenntnisse, um neue Produkte oder Verfahren zu entwickeln.

Wie wird gefördert?

Die förderfähigen Aufwendungen setzen sich zusammen aus:

  • Bruttoarbeitslöhne der mit dem begünstigten FuE-Vorhaben betrauten Mitarbeitenden

  • 70% des bei Auftragsforschungen entstandenen Entgelts

  • Anteilige Anschaffungs- und Herstellungskosten für Anlagen und Geräte in FuE-Projekten förderfähig

Höhe der Forschungszulage:

  • 25% (+10% KMU-Bonus) bei einer maximalen Bemessungsgrundlage von 10 Mio. pro Jahr!

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FinMatch AG | Alexander Hug

Kundenstimmen

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Ulrich Zahor­an­sky
Vor­stand
ZAHORANSKY AG
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Tobias Geiger
Leiter Mittelstand
Kreissparkasse Ludwigsburg