Die Forschungszulage ist ein steuerfreies Förderinstrument, das speziell darauf ausgerichtet ist, Investitionen in Forschung und Entwicklung (FuE) in Deutschland zu stimulieren. Ihre Steuerfreiheit beruht auf dem Ziel, Unternehmen finanziell zu entlasten, indem sie es ihnen ermöglicht, Aufwendungen für FuE-Aktivitäten von der Steuer abzuziehen. Diese Maßnahme soll die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft stärken, indem sie zusätzliche Mittel für Forschungsprojekte freisetzt, ohne die steuerliche Last der Unternehmen zu erhöhen.
Der Grund für die Steuerfreiheit der Forschungszulage liegt darin, den Unternehmen einen direkten finanziellen Anreiz zu bieten, in neue Technologien und Verfahren zu investieren. Indem bestimmte Ausgaben für Forschungs- und Entwicklungsprojekte, wie Mitarbeitergehälter, Materialkosten und Ausrüstungsinvestitionen, steuerlich absetzbar gemacht werden, verringern sich die Gesamtkosten dieser Vorhaben für Unternehmen. Dies fördert eine stärkere Fokussierung auf Innovationsprojekte und unterstützt die Entwicklung fortschrittlicher Produkte und Dienstleistungen.
Um die Steuerfreiheit der Forschungszulage in Anspruch nehmen zu können, müssen Unternehmen einen Prozess durchlaufen, der die Einhaltung bestimmter Kriterien und Standards voraussetzt. Sie müssen nachweisen, dass ihre FuE-Projekte innovativ sind und bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen. Ein detaillierter Antrag, der die geplanten Forschungsaktivitäten und die dafür anfallenden Kosten beschreibt, ist bei einer Bescheinigungsstelle einzureichen, die die Förderfähigkeit der Projekte prüft.
Steuerliche Forschungszulage
in Kürze
Wer wird gefördert?
- Antragsberechtigt sind alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, ganz unabhängig von deren Größe.
Was wird gefördert?
- Grundlagenforschung: Experimentelle oder theoretische Arbeiten, zum primären Erwerb neuen Grundlagenwissens ohne direkte kommerzielle Anwendungsmöglichkeit.
- Industrielle Entwicklung: Forschung zur Gewinnung neuer Kenntnisse und Fertigkeiten, zur Entwicklung neuer Produkte / Verfahren oder wesentlichen Verbesserung bestehender Produkte / Verfahren.
- Experimentelle Entwicklung: Erwerb, Kombination, Gestaltung und Nutzung vorhandener wissenschaftlicher und technischer Kenntnisse, um neue Produkte oder Verfahren zu entwickeln.
Wie wird gefördert?
- Die förderfähigen Aufwendungen setzen sich zusammen aus:
- Bruttoarbeitslöhne der mit dem begünstigten FuE-Vorhaben betrauten Mitarbeitenden
- 60% des bei Auftragsforschungen entstandenen Entgelts
- Höhe der Forschungszulage:
- 25% einer maximalen Bemessungsgrundlage von 4 Mio. EUR pro Jahr!
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