Die Einführung der steuerlichen Forschungszulage im Dezember 2019 ist ein Schritt, um den Investitionsstandort Deutschland zu stärken und Forschungsaktivitäten insbesondere in KMU zu fördern. Mit dieser Förderung können Unternehmen ihre Innovationskraft stärken und gleichzeitig steuerliche Vorteile nutzen. Im Bereich der Auftragsforschung ergeben sich für Unternehmen attraktive Möglichkeiten, von dieser Förderung zu profitieren.
Die Forschungsprämie steht sowohl für zukünftige als auch für ab dem 1. Januar 2020 begonnene Projekte zur Verfügung.
Um förderfähig zu sein, müssen Forschungs- und Entwicklungsprojekte grundsätzlich alle der folgenden fünf Kriterien erfüllen:
- Das Projekt muss branchenweit neuartige Erkenntnisse anstreben; alleinige Neuerungen innerhalb des Unternehmens sind nicht förderfähig
- Es erfordert die Anwendung neuer Methoden/Technologien im Unternehmen.
- Das Vorhaben folgt einem Plan.
- Es unterliegt dem Risiko des Scheiterns.
- Es ist reproduzierbar.
Eine genaue Prüfung der Förderfähigkeit von Forschungs- und Entwicklungsprojekten ist unerlässlich, da die Kriterien genau definiert sind. FinMatch bietet kompetente Unterstützung und übernimmt den gesamten Prozess von der Identifizierung bis zur Bescheiderteilung durch die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ). Dieser Service garantiert den Unternehmen eine reibungslose Kommunikation mit der BSFZ, die Erstellung von richtlinienkonformen Anträgen und die Berücksichtigung der jeweils geltenden Besonderheiten. Ziel der speziellen steuerlichen Förderung ist es, die Position Deutschlands als Spitzenreiter in der Forschung voranzubringen und so die Innovationskraft der Unternehmen sowie die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts zu stärken.
- Antragsberechtigt sind alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, ganz unabhängig von deren Größe.
- Grundlagenforschung: Grundlagenforschung ohne direkte kommerzielle Anwendung.
- Industrielle Entwicklung: Forschung im Hinblick auf neues Wissen, neue Produkte oder verbesserte Verfahren
- Experimentelle Entwicklung: Nutzung vorhandener wissenschaftlicher/technischer Kenntnisse zur Entwicklung neuer Produkte oder Verfahren.
- Bruttoarbeitslöhne der mit dem begünstigten FuE-Vorhaben betrauten Mitarbeitenden
- 60% des bei Auftragsforschungen entstandenen Entgelts
- Höhe der Forschungszulage:25% der förderfähigen Aufwendungen von 4 Mio. EUR pro Jahr
Ihr Ansprechpartner
- Alexander Hug, Leiter Fördermittel
- 0711 995 215 34
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