FinMatch AG | Europas Immobilien werden immer dunkelgrüner

Europas Immobilien werden immer dunkelgrüner

Gemäß der EU-Offenlegungsverordnung (SFDR) müssen alle Fondsgesellschaften transparent darlegen, welche Rolle die Nachhaltigkeit bei ihren Investments spielt. Dies soll Investoren die Auswahl von tatsächlich grünen Fonds erleichtern. Gleichzeitig wird somit auch sichergestellt, dass Fondsmanager die Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft in ihre Investitionsentscheidungen einfließen lassen.

Nachdem bereits seit längerer Zeit herkömmliche Immobilienfonds nach Art. 6 sowie „hellgrüne“ Immobilienfonds nach Art. 8 bestehen, nimmt nun auch die Zahl von „dunkelgrünen“ Immobilienfonds nach Art. 9 der EU-Offenlegungsverordnung zu. Diese verfolgen explizit nachhaltige Anlageziele und berücksichtigen dabei auch die Nachhaltigkeitsziele (SDGs) der Vereinten Nationen. Dies bedeutet auch, dass die Emittenten in keinem ESG-Bereich einen ökologischen oder sozialen Schaden verursachen.

Insgesamt zielt die EU-Offenlegungsverordnung darauf ab, mehr Transparenz und Klarheit in den nachhaltigen Investmentmarkt zu bringen und so eine positive Auswirkung auf Umwelt und Gesellschaft zu erzielen.


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