Deutsch­land setzt kon­se­quent auf nach­hal­ti­ge Ent­wick­lung und Ener­gie­ef­fi­zi­enz, um ehr­gei­zi­ge Umwelt­zie­le zu errei­chen. Ein zen­tra­ler Bau­stein die­ser Stra­te­gie ist die Bun­des­för­de­rung für Ener­gie- und Res­sour­cen­ef­fi­zi­enz (EEW). Die­se weg­wei­sen­de Initia­ti­ve spielt nicht nur eine ent­schei­den­de Rol­le im Umwelt­schutz, son­dern unter­stützt auch aktiv Unter­neh­men. Die För­de­rung trägt durch Zuschüs­se und Kre­di­te dazu bei, den Ener­gie- und Res­sour­cen­ver­brauch von Unter­neh­men zu redu­zie­ren, und wird damit zum essen­zi­el­len Instru­ment für die För­de­rung von Nach­hal­tig­keit in der Wirt­schaft und zur Mini­mie­rung der Aus­wir­kun­gen des Kli­ma­wan­dels. Die Imple­men­tie­rung von ener­gie­ef­fi­zi­en­ten Maß­nah­men kann nicht nur zu Kos­ten­ein­spa­run­gen füh­ren, son­dern auch das Unter­neh­mens­image ver­bes­sern und den Zugang zu neu­en Märk­ten erleichtern.

Eine bedeu­ten­de Neue­rung ist der über­ar­bei­te­te Antrags­pro­zess, der ab dem kom­men­den Jahr in Kraft tritt. Unter­neh­men, die von der Bun­des­för­de­rung für Ener­gie- und Res­sour­cen­ef­fi­zi­enz pro­fi­tie­ren möch­ten, soll­ten beach­ten, dass der Antrags­pro­zess ab dem 01.01.2024 grund­le­gen­de Ände­run­gen erfah­ren hat. Um zeit­nah Maß­nah­men zur Redu­zie­rung des Ener­gie- und Res­sour­cen­ver­brauchs umset­zen zu kön­nen, emp­fiehlt es sich, den Antrag früh­zei­tig zu stel­len. Durch eine recht­zei­ti­ge Antrag­stel­lung vor dem 31.12.2023 kön­nen Unter­neh­men sicher­stel­len, dass sie direkt hand­lungs­fä­hig sind, ohne auf den Bewil­li­gungs­be­scheid war­ten zu müssen.

Ab dem 01.01.2024 sind Unter­neh­men aller Wirt­schafts­sek­to­ren zudem dazu ver­pflich­tet, Nach­hal­tig­keits­be­rich­te gemäß der euro­päi­schen Cor­po­ra­te Sus­taina­bi­li­ty Report­ing Direc­ti­ve (CSRD / ESG) zu ver­öf­fent­li­chen. Die­se Ver­pflich­tung gilt für Unter­neh­men mit mehr als 250 Beschäf­tig­ten und einem Umsatz von 40 Mio. Euro, unab­hän­gig von ihrem Kapi­tal­markt­sta­tus. Die Berichts­pflicht umfasst die Dar­stel­lung der kli­ma­scho­nen­den, umwelt­freund­li­chen und sozi­al­ver­träg­li­chen Aspek­te ihrer wirt­schaft­li­chen Aktivitäten.

Die zeit­li­che Abstim­mung des über­ar­bei­te­ten Antrags­pro­zes­ses für die Bun­des­för­de­rung für Ener­gie- und Res­sour­cen­ef­fi­zi­enz mit der Ein­füh­rung der Cor­po­ra­te Sus­taina­bi­li­ty Report­ing Direc­ti­ve (CSRD) mar­kiert einen ent­schei­den­den Schritt hin zu einer nach­hal­ti­ge­ren Unter­neh­mens­füh­rung. Unter­neh­men, die pro­ak­tiv auf die­se Ver­än­de­run­gen reagie­ren, kön­nen nicht nur staat­li­che Unter­stüt­zung nut­zen, son­dern auch ihre Posi­ti­on als ver­ant­wor­tungs­be­wuss­te Akteu­re im glo­ba­len Geschäfts­um­feld stärken.

Deutsch­land treibt mit kla­ren Richt­li­ni­en und För­der­maß­nah­men die nach­hal­ti­ge Ent­wick­lung vor­an. Die Bun­des­för­de­rung für Ener­gie- und Res­sour­cen­ef­fi­zi­enz sowie die CSRD schaf­fen nicht nur finan­zi­el­le Anrei­ze, son­dern för­dern auch eine trans­pa­ren­te und ver­ant­wor­tungs­be­wuss­te Unter­neh­mens­füh­rung. Unter­neh­men, die die­se Chan­cen ergrei­fen, posi­tio­nie­ren sich nicht nur als Vor­rei­ter im Umwelt­schutz, son­dern stär­ken auch ihre Wett­be­werbs­fä­hig­keit und lang­fris­ti­ge Zukunfts­fä­hig­keit in einer sich wan­deln­den Wirtschaftslandschaft.