FinMatch AG | ERP Innovationsdarlehen

Das Wachstumschancengesetz: Ein neues Kapitel für Forschung und Entwicklung in Deutschland

Das kürzlich verabschiedete Wachstumschancengesetz setzt neue Maßstäbe in der Förderung von Forschung und Entwicklung in Deutschland. Mit einem klaren Fokus auf Innovation und Technologiefortschritt wird das seit 20219 bestehende Gesetz erweitert und vertieft die etablierten Maßnahmen. Die Änderungen, die das Wachstumschancengesetz mit Blick auf das Förderinstrument Forschungszulage mit sich bringt, sind umfassend und zielen darauf ab, Deutschland als Forschungsstandort noch attraktiver zu machen.

 

Die Anhebung der Bemessungsgrenze von 4 Millionen Euro auf nun 10 Millionen Euro pro Jahr ist ein klares Signal an Großunternehmen und KMUs gleichermaßen, ihre FuE-Aktivitäten kontinuierlich auszubauen, um die eigene Wirtschaftskraft zu stärken. Mit dieser Maßnahme wird es möglich, höhere Forschungsaufwendungen steuerlich geltend zu machen und somit die finanzielle Unterstützung für Innovationen zu erhöhen. Die maximale Forschungszulage wird über die Erweiterung somit von 1 Million Euro auf 2,5 Millionen Euro pro Jahr für Großunternehmen und sogar auf 3,5 Millionen Euro pro Jahr für KMUs angehoben.

Vor allem für KMUs wird die Forschungszulage durch die Anpassung noch attraktiver: Die Förderquote steigt von 25 % auf 35 %, was eine deutliche Verbesserung gegenüber der bisherigen Regelung darstellt. Diese Anpassung trägt den besonderen Herausforderungen und Bedürfnissen des Mittelstands Rechnung und unterstützt gezielt deren Innovationskraft.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Regelungen zu Eigenleistungen. Die Neuregelung sieht vor, dass die Arbeit von Einzelunternehmern und Mitunternehmern in FuE-Projekten mit einem Stundensatz von 70 Euro bis zu einer Obergrenze von 40 Stunden pro Woche anerkannt wird. Diese Anpassung fördert die Effizienz und Flexibilität, insbesondere in kleineren Betrieben, indem sie deren spezifische Arbeitsweise und Beiträge besser berücksichtigt.

Das Gesetz erweitert zudem die Palette der förderfähigen Kosten. Es umfasst jetzt auch anteilige Anschaffungs- und Herstellungskosten für Anlagen und Geräte, die in FuE-Projekten eingesetzt werden. Diese Neuerung ermöglicht es Unternehmen, ihre Forschungsinfrastruktur gezielt und wirkungsvoll auszubauen.

 

Das Wachstumschancengesetz und die damit verbundenen Erweiterungen der Forschungszulage können somit als ein Meilenstein in der Förderung von Forschung und Entwicklung in Deutschland angesehen werden. Durch die umfangreichen Änderungen und Erweiterungen der Fördermöglichkeiten setzt das Gesetz neue Standards und bietet Unternehmen einen starken Anreiz, in Innovation und technologischen Fortschritt zu investieren. Mit diesem Gesetz positioniert sich Deutschland als führender Standort für Forschung und Entwicklung und unterstreicht sein Engagement für die Zukunftsfähigkeit der Wirtschaft.