Im Klimaschutzprogramm 2030 unterstützt der Bund Sanierungs- und Neubauvorhaben mit attraktiven Fördermitteln. Neben der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird auch der Neubau von Wohn- und Nichtwohngebäuden durch das Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau (KFN) gefördert. Das Förderprogramm bietet Anreize für energieeffiziente Neubauten im Effizienzhaus-Standard 40 und 55. Die Förderung erfolgt durch zinsgünstige Darlehen mit Tilgungszuschuss und einem Zinsvorteil von bis zu 3,8 % p.a. Für Wohnbauvorhaben können bis zu 150.000 EUR pro Wohneinheit beantragt werden, während Nichtwohngebäude bis zu 2.000 EUR pro m² erhalten können. Als Experten für Fördermittelberatung bieten wir umfassende Unterstützung bei der Beantragung und Auswahl des passenden Förderprogramms.
In Kürze
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind
- Unternehmen
- Privatpersonen und Freiberufler
- Alle juristischen Personen des Privatrechts
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
- Soziale Organisationen und Vereine
Was wird gefördert?
- Neubau oder Ersterwerb eines Effizienzhauses/-gebäudes 40 und 55 mit QNG
- Einhaltung der QNG-Grenzwerte für Treibhausgasemissionen
- Keine fossilen oder Biomasse-Heizungen zulässig
- Darlehen bis 150.000 EUR je Wohneinheit bzw. 2.000 EUR/m² (QNG Premium)
- Bau erst nach KfW-Antrag, Auftragsvergabe nach Beratung möglich
Wie wird gefördert?
- Zinssubventioniertes KfW-Darlehen für klimafreundliche Neubauten und Ersterwerb.
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