Neuer ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit ab dem 20. Februar 2025: Ihre Chance auf zusätzliche Förderung! | FinMatch AG

Ihre Chance auf zusätzliche Förderung: Änderungen im ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit ab dem 20. Februar 2025!

Ab dem 20. Februar 2025 wird der ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit durch einen neuen ERP-Förderzuschuss der KfW noch attraktiver. Diese Neuerung bietet Unternehmen nicht nur zinsvergünstigte Kredite, sondern auch einen Zuschuss von bis zu 200.000 EUR für ihre Digitalisierungs- und Innovationsprojekte. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie von den neuen Möglichkeiten profitieren können und was es bei der Antragstellung zu beachten gibt.

 

Was ändert sich?

Die wichtigsten Änderungen, die mit dem neuen ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit einhergehen, sind:

  • Zinsvergünstigte Kredite bleiben bestehen
    Die zinsvergünstigten Kredite bleiben unverändert und decken bis zu 100 % der förderfähigen Kosten. Unternehmen können weiterhin von flexiblen Laufzeiten und günstigen Zinssätzen profitieren, um ihre Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben zu finanzieren.
  • Neu: ERP-Förderzuschuss
    Ab dem 20. Februar 2025 wird es zusätzlich einen Zuschuss von 3 % des ausgezahlten Kredits geben – maximal jedoch 200.000 EUR. Dieser Zuschuss ist speziell für Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben vorgesehen und macht das Finanzierungspaket noch attraktiver.
  • Kreditbetrag bleibt hoch
    Der maximale Kreditbetrag bleibt bei 25 Mio. EUR pro Vorhaben. Für innovative Unternehmen gibt es eine Obergrenze von 7,5 Mio. EUR. Damit können auch größere Projekte problemlos über das Angebot der KfW finanziert werden.
  • Einschränkungen bei Tilgungen
    Bei Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben dürfen in den ersten drei Jahren keine außerplanmäßigen Tilgungen vorgenommen werden. Für Unternehmen, die sich als „innovativ“ klassifizieren, gelten diese Einschränkungen jedoch nicht.
  • Zuschussantrag und Fristen
    Der Zuschuss muss gemeinsam mit dem Kredit beantragt werden. Zusätzliche Unterlagen sind erforderlich, die über die durchleitende Bank bei der KfW eingereicht werden müssen. Der Antrag für den Zuschuss muss spätestens bis zum 30. November 2026 eingereicht werden.

 

Warum ist das wichtig für Sie?

Der ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit bietet eine hervorragende Möglichkeit, Ihre Digitalisierungs- und Innovationsprojekte zu finanzieren. Durch den neuen Zuschuss von bis zu 200.000 EUR können Unternehmen ihre Investitionen noch effizienter umsetzen. Die zinsvergünstigten Kredite und flexiblen Laufzeiten bleiben erhalten, was den Zugang zu Kapital für Unternehmen aller Größenordnungen erleichtert.

Diese Förderung ist besonders für Unternehmen von Bedeutung, die in digitale Technologien investieren oder innovative Lösungen entwickeln möchten. Ob für die Entwicklung neuer Produkte, die Verbesserung von Produktionsprozessen oder die Einführung neuer digitaler Geschäftsmodelle – der ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit bietet vielfältige Möglichkeiten.

Mit unserer Expertise in der Fördermittelberatung und -beantragung stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Wir helfen Ihnen nicht nur, die besten Finanzierungsoptionen für Ihre Digitalisierungs- und Innovationsprojekte zu finden, sondern unterstützen Sie auch bei der Antragstellung, damit Sie alle Fristen einhalten und die maximale Förderung erhalten.

Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr über die neuen Möglichkeiten des ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredits zu erfahren. Wir freuen uns darauf, gemeinsam mit Ihnen Ihre Projekte zu realisieren und das volle Potenzial der Förderung auszuschöpfen!