Klimafreundlicher Neubau & BEG
Im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 werden vom Bund Sanierungs- und Neubauvorhaben mit attraktiven Fördermitteln finanziell unterstützt.
Neben der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), dessen Fokus auf der Förderung von Sanierungsmaßnahmen liegt, werden ab 01.03.2023 Neubaumaßnahme von Wohngebäuden (WG) und Nichtwohngebäude (NGW) über das neu vom Bundesbauministerium (BMWSB) aufgesetzte Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau (KFN) gefördert.
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
- Sanierung zum Effizienzhaus: Für die Sanierung von Gebäuden (Wohngebäude und Nichtwohngebäude) werden Vorhaben mit zinsgünstigen Darlehen mit Tilgungszuschuss gefördert. Der Tilgungszuschuss liegt je nach erreichtem Effizienzhaus-Niveau sowie den Eingangskriterien bei bis zu 35% (Nichtwohngebäude) bzw. 45% (Wohngebäude)
- Sanierung über Einzelmaßnahmen: Gezielten Förderung von Maßnahmen an Gebäuden (Wohngebäude und Nichtwohngebäude), welche die Energieeffizienz verbessern. Neben dem Austausch von Heizungsanlagen werden auch Maßnahmen an der Gebäudehülle (z.B. Dämmung von Dach- und Fassade, Austausch von Fenstern) sowie Vorhaben zur Optimierung Anlagentechnik und Heizungsoptimierung mit bis zu 40% gefördert.
Klimafreundlicher Neubau (KFN)
Um auch für Neubauvorhaben (Wohngebäude und Nichtwohngebäude) Anreize zu Realisierung von energieeffizienten und nachhaltigen Konzepten zu bieten, wird ab dem 01.03.2023 das Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau (KFN) über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) angeboten. Mindestvoraussetzung ist die Realisierung eines Gebäudes im Effizienzhaus-/Effizienzgebäude-Standard 40.
- Mit Mitteln aus dem Bundesbauministerium (BMWSB) werden Vorhaben durch zinsverbilligte Förderdarlehen gefördert. Abhängig vom erreichten Effizienzhaus-/Effizienzgebäude-Standard sind die Finanzierungsmittel mit einem Zinsvorteil von bis zu 4% p.a. verbunden. Bezogen auf die gewählte Zinsbindungsdauer können so monetäre Vorteile von bis zu 40% des in Anspruch genommenen Förderdarlehens realisiert werden. Schnell sind dies bei großen Vorhaben Zinsvorteile in Millionenhöhe.
- Für Wohnbauvorhaben beträgt die Förderdarlehenshöhe bis zu 150.000,00 EUR pro Wohneinheit.
- Für Nichtwohngebäude liegt die Höhe des Förderdarlehens abhängig vom erreichten Effizienzgebäude-Niveau bei bis zu 15.000.000,00 EUR.
Als Experten für Fördermittelberatung unterstützen wir Investoren & Eigentümer bei der Beantragung von Fördermitteln im Rahmen von der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und klimafreundliche Neubau (KFN). Wir bieten eine umfassende Beratung und Unterstützung bei allen Fragen rund um die Förderung von Sanierungs- und Neubauvorhaben. Unsere Expertise umfasst die Auswahl des für Sie passenden Förderprogramms sowie das Beantragen und Begleiten bis zur Bewilligung.
Kontaktieren Sie uns jetzt und lassen Sie uns gemeinsam über Ihre Möglichkeiten zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und klimafreundliche Neubau (KFN)-Förderungen sprechen. Wir helfen Ihnen gerne weiter!
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