Klimafreundlicher Neubau & BEG

Im Rah­men des Kli­ma­schutz­pro­gramms 2030 wer­den vom Bund Sanie­rungs- und Neu­bau­vor­ha­ben mit attrak­ti­ven För­der­mit­teln finan­zi­ell unterstützt. 

 

Neben der Bun­des­för­de­rung für effi­zi­en­te Gebäu­de (BEG), des­sen Fokus auf der För­de­rung von Sanie­rungs­maß­nah­men liegt, wer­den ab 01.03.2023 Neu­bau­maß­nah­me von Wohn­ge­bäu­den (WG) und Nicht­wohn­ge­bäu­de (NGW) über das neu vom Bun­des­bau­mi­nis­te­ri­um (BMWSB) auf­ge­setz­te För­der­pro­gramm Kli­ma­freund­li­cher Neu­bau (KFN) gefördert.

 

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
  • Sanie­rung zum Effi­zi­enz­haus: Für die Sanie­rung von Gebäu­den (Wohn­ge­bäu­de und Nicht­wohn­ge­bäu­de) wer­den Vor­ha­ben mit zins­güns­ti­gen Dar­le­hen mit Til­gungs­zu­schuss geför­dert. Der Til­gungs­zu­schuss liegt je nach erreich­tem Effi­zi­enz­haus-Niveau sowie den Ein­gangs­kri­te­ri­en bei bis zu 35% (Nicht­wohn­ge­bäu­de) bzw. 45% (Wohn­ge­bäu­de)
 
  • Sanie­rung über Ein­zel­maß­nah­men: Geziel­ten För­de­rung von Maß­nah­men an Gebäu­den (Wohn­ge­bäu­de und Nicht­wohn­ge­bäu­de), wel­che die Ener­gie­ef­fi­zi­enz ver­bes­sern. Neben dem Aus­tausch von Hei­zungs­an­la­gen wer­den auch Maß­nah­men an der Gebäu­de­hül­le (z.B. Däm­mung von Dach- und Fas­sa­de, Aus­tausch von Fens­tern) sowie Vor­ha­ben zur Opti­mie­rung Anlagen­tech­nik und Hei­zungs­op­ti­mie­rung mit bis zu 40% gefördert.

 

Klimafreundlicher Neubau (KFN)

Um auch für Neu­bau­vor­ha­ben (Wohn­ge­bäu­de und Nicht­wohn­ge­bäu­de) Anrei­ze zu Rea­li­sie­rung von ener­gie­ef­fi­zi­en­ten und nach­hal­ti­gen Kon­zep­ten zu bie­ten, wird ab dem 01.03.2023 das För­der­pro­gramm Kli­ma­freund­li­cher Neu­bau (KFN) über die Kre­dit­an­stalt für Wie­der­auf­bau (KfW) ange­bo­ten. Min­dest­vor­aus­set­zung ist die Rea­li­sie­rung eines Gebäu­des im Effi­zi­enz­haus-/Ef­fi­zi­enz­ge­bäu­de-Stan­dard 40.

 

  • Mit Mit­teln aus dem Bun­des­bau­mi­nis­te­ri­um (BMWSB) wer­den Vor­ha­ben durch zins­ver­bil­lig­te För­der­dar­le­hen geför­dert. Abhän­gig vom erreich­ten Effi­zi­enz­haus-/Ef­fi­zi­enz­ge­bäu­de-Stan­dard sind die Finan­zie­rungs­mit­tel mit einem Zins­vor­teil von bis zu 4% p.a. ver­bun­den. Bezo­gen auf die gewähl­te Zins­bin­dungs­dau­er kön­nen so mone­tä­re Vor­tei­le von bis zu 40% des in Anspruch genom­me­nen För­der­dar­le­hens rea­li­siert wer­den. Schnell sind dies bei gro­ßen Vor­ha­ben Zins­vor­tei­le in Millionenhöhe.
 
  • Für Wohn­bau­vor­ha­ben beträgt die För­der­dar­le­hens­hö­he bis zu 150.000,00 EUR pro Wohneinheit.
 
  • Für Nicht­wohn­ge­bäu­de liegt die Höhe des För­der­dar­le­hens abhän­gig vom erreich­ten Effi­zi­enz­ge­bäu­de-Niveau bei bis zu 15.000.000,00 EUR.
 

Als Exper­ten für För­der­mit­tel­be­ra­tung unter­stüt­zen wir Inves­to­ren & Eigen­tü­mer bei der Bean­tra­gung von För­der­mit­teln im Rah­men von der Bun­des­för­de­rung für effi­zi­en­te Gebäu­de (BEG) und klima­freund­li­che Neu­bau (KFN). Wir bie­ten eine umfas­sen­de Bera­tung und Unter­stüt­zung bei allen Fra­gen rund um die För­de­rung von Sanie­rungs- und Neu­bau­vor­ha­ben. Unse­re Exper­ti­se umfasst die Aus­wahl des für Sie pas­sen­den För­der­pro­gramms sowie das Bean­tra­gen und Beglei­ten bis zur Bewilligung.

 

Kon­tak­tie­ren Sie uns jetzt und las­sen Sie uns gemein­sam über Ihre Mög­lich­kei­ten zur Bun­des­för­de­rung für effi­zi­en­te Gebäu­de (BEG) und klima­freund­li­che Neu­bau (KFN)-För­de­run­gen spre­chen. Wir hel­fen Ihnen ger­ne weiter!

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