Forschungszulage

Um den Inves­ti­ti­ons­stand­ort Deutsch­land zu stär­ken und die For­schungs­ak­ti­vi­tä­ten ins­be­son­de­re klei­ner und mitt­le­rer Unter­neh­men anre­gen, wur­de im Dezem­ber 2019 eine neue steu­er­li­che For­schungs- und Ent­wick­lungs­för­de­rung in Form einer For­schungs­zu­la­ge eingeführt.

 

 

Aktu­ell sind die fol­gen­den steu­er­pflich­ti­gen Unter­neh­men in Deutsch­land anspruchsberechtigt:

 

  • Grund­la­gen­for­schung: Expe­ri­men­tel­le oder theo­re­ti­sche Arbei­ten, zum pri­mä­ren Erwerb neu­en Grund­la­gen­wis­sens ohne direk­te kom­mer­zi­el­le Anwendungsmöglichkeit.
  • Indus­tri­el­le Ent­wick­lung: For­schung zur Gewin­nung neu­er Kennt­nis­se und Fer­tig­kei­ten, zur Ent­wick­lung neu­er Pro­duk­te / Ver­fah­ren oder wesent­li­chen Ver­bes­se­rung bestehen­der Pro­duk­te / Verfahren.
  • Expe­ri­men­tel­le Ent­wick­lung Erwerb, Kom­bi­na­ti­on, Gestal­tung und Nut­zung vor­han­de­ner wis­sen­schaft­li­cher und tech­ni­scher Kennt­nis­se, um neue Pro­duk­te oder Ver­fah­ren zu entwickeln.

Vor­tei­le der Forschungszulage:

  • 25% auf einer maxi­ma­len Bemes­sungs­grund­la­ge von 4 Mio. EUR
  • rück­wir­kend zum 01.01.2020

 

Für Unter­neh­men, die in For­schung und Ent­wick­lung inves­tie­ren möch­ten, bie­tet die For­schungs­zu­la­ge eine attrak­ti­ve Mög­lich­keit, ihre Inno­va­ti­ons­kraft zu stär­ken und gleich­zei­tig von Steu­er­vor­tei­len zu pro­fi­tie­ren. Dabei soll­ten Unter­neh­men jedoch beach­ten, dass die Anfor­de­run­gen an för­der­fä­hi­ge For­schungs- und Ent­wick­lungs­vor­ha­ben sehr genau defi­niert sind und eine genaue Prü­fung der För­der­fä­hig­keit not­wen­dig ist.

 

Sie möch­ten prü­fen, ob Ihr indi­vi­du­el­les Vor­ha­ben anspruchs­be­rech­tigt ist?

  

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