Um den Investitionsstandort Deutschland zu stärken und die Forschungsaktivitäten insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen anzuregen, wurde im Dezember 2019 eine neue steuerliche Forschungs- und Entwicklungsförderung in Form einer Forschungszulage eingeführt. Die Forschungszulage bietet Unternehmen, die in Grundlagenforschung, industrielle Forschung und Entwicklung sowie in die experimentelle Entwicklung investieren möchten, eine attraktive Möglichkeit, ihre Innovationskraft zu stärken und gleichzeitig von Steuervorteilen zu profitieren. Innerhalb dieses Rahmens eröffnen sich auch im Bereich der Auftragsforschung Chancen für Unternehmen, um von der Forschungszulage zu profitieren.
Die Forschungszulage kann für zukünftige Projekte in Anspruch genommen werden, aber auch für Projekte, die ab dem 01.01.2020 gestartet sind. Grundsätzlich sind FuE-Vorhaben förderwürdig, wenn sie alle der fünf nachfolgenden Punkte mit “Ja” beantworten können:
- Das Vorhaben zielt auf den Erkenntnisgewinn innerhalb der Branche ab und muss folglich neuartig für den betreffenden Wirtschaftszweig sein. Eine reine Neuheit innerhalb des Unternehmens ist nicht förderfähig.
- Es erfordert die Anwendung neuer Methoden/Technologien im Unternehmen.
- Das Vorhaben folgt einem Plan.
- Es unterliegt dem Risiko des Scheiterns.
- Es ist reproduzierbar.
Eine genaue Prüfung der Förderfähigkeit ist jedoch notwendig, da die Anforderungen an förderfähige Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sehr genau definiert sind. Unternehmen sollten sich daher vorab ausführlich informieren und gegebenenfalls fachgerechte Unterstützung durch FinMatch Experten in Anspruch nehmen, um sicherzustellen, dass ihre Projekte die Kriterien für die Forschungszulage und allgemeine Forschungsförderung erfüllen.
Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) spielt für die Forschungszulage eine entscheidende Rolle in diesem Prozess. Sie prüft die Förderfähigkeit von Forschungsprojekten, stellt entsprechende Bescheinigungen aus und ermöglicht Unternehmen so den Zugang zur Forschungszulage. Um diesen komplexen Ablauf zu vereinfachen, übernimmt die FinMatch den gesamten Prozess, angefangen bei der Identifikation des Vorhabens bis zum Erhalt des Bescheids. Die FinMatch sorgt für eine reibungslose Kommunikation mit der Bescheinigungsstelle, erstellt richtlinienkonforme Anträge und berücksichtigt dabei die jeweils geltenden Besonderheiten.
Die Forschungszulage stellt einen wichtigen Schritt dar, um die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen zu stärken. Durch diese gezielte steuerliche Förderung sollen mehr Unternehmen ermutigt werden, in Forschung und Entwicklung zu investieren, um neue Technologien und Produkte zu entwickeln, die den Standort Deutschland als führende Forschungsnation vorantreiben. Die Forschungsförderung trägt somit nicht nur zur Stärkung der Wirtschaft bei, sondern auch zur Sicherung von Arbeitsplätzen und zur Schaffung neuer Möglichkeiten für Wachstum und Fortschritt.
Forschungszulage in Kürze
Wer wird gefördert?
- Antragsberechtigt sind alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, ganz unabhängig von deren Größe.
Was wird gefördert?
- Grundlagenforschung: Experimentelle oder theoretische Arbeiten, zum primären Erwerb neuen Grundlagenwissens ohne direkte kommerzielle Anwendungsmöglichkeit.
- Industrielle Entwicklung: Forschung zur Gewinnung neuer Kenntnisse und Fertigkeiten, zur Entwicklung neuer Produkte / Verfahren oder wesentlichen Verbesserung bestehender Produkte / Verfahren.
- Experimentelle Entwicklung: Erwerb, Kombination, Gestaltung und Nutzung vorhandener wissenschaftlicher und technischer Kenntnisse, um neue Produkte oder Verfahren zu entwickeln.
Wie wird gefördert?
- Die förderfähigen Aufwendungen setzen sich zusammen aus:
- Bruttoarbeitslöhne der mit dem begünstigten FuE-Vorhaben betrauten Mitarbeitenden
- 60% des bei Auftragsforschungen entstandenen Entgelts
- Höhe der Forschungszulage:
- 25% der förderfähigen Aufwendungen von 4 Mio. EUR pro Jahr!
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