Forschungszulage
Um den Investitionsstandort Deutschland zu stärken und die Forschungsaktivitäten insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen anregen, wurde im Dezember 2019 eine neue steuerliche Forschungs- und Entwicklungsförderung in Form einer Forschungszulage eingeführt.
Aktuell sind die folgenden steuerpflichtigen Unternehmen in Deutschland anspruchsberechtigt:
- Grundlagenforschung: Experimentelle oder theoretische Arbeiten, zum primären Erwerb neuen Grundlagenwissens ohne direkte kommerzielle Anwendungsmöglichkeit.
- Industrielle Entwicklung: Forschung zur Gewinnung neuer Kenntnisse und Fertigkeiten, zur Entwicklung neuer Produkte / Verfahren oder wesentlichen Verbesserung bestehender Produkte / Verfahren.
- Experimentelle Entwicklung Erwerb, Kombination, Gestaltung und Nutzung vorhandener wissenschaftlicher und technischer Kenntnisse, um neue Produkte oder Verfahren zu entwickeln.
Vorteile der Forschungszulage:
- 25% auf einer maximalen Bemessungsgrundlage von 4 Mio. EUR
- rückwirkend zum 01.01.2020
Für Unternehmen, die in Forschung und Entwicklung investieren möchten, bietet die Forschungszulage eine attraktive Möglichkeit, ihre Innovationskraft zu stärken und gleichzeitig von Steuervorteilen zu profitieren. Dabei sollten Unternehmen jedoch beachten, dass die Anforderungen an förderfähige Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sehr genau definiert sind und eine genaue Prüfung der Förderfähigkeit notwendig ist.
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